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Die spanische Aufenthaltsgenehmigung

Wenn Sie in Spanien Immobilien kaufen bedeutet das nicht, dass Sie auch gleich eine Aufenthaltsgenehmigung benötigen ( tarjeta de residencia). Dafür sind andere Kriterien gültig.
Wenn Sie sich länger als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhalten oder Sie wollen dort arbeiten sich sogar selbstständig machen, dann sind Sie verpflichtet eine Aufenthaltsgenehmigung anzufragen. Das bedeutet, Sie müssen sich in dem Land in dem Sie im Moment wohnen polizeilich abmelden.
Wohnen Sie nicht konstant in Spanien, ist es ratsam um alle finanziellen und rechtlichen Verpflichtungen (Telefon- und Elektrizitätsabrechnungen sowie andere Rechnungen) durch einen Dauerauftrag von Ihrer Bank erledigen zu lassen. Sie wären nicht die Ersten, die während des Urlaubs im Zweithaus in Spanien in Schwierigkeiten kämen. Das Licht ist abgeschalten oder Ihr Telefonanschluss ist gesperrt. Das müssten Sie nach einem schönen Urlaub wieder in Ordnung bringen und das kostet Nerven! Haben Sie alles durch Daueraufträge geregelt, müssen Sie nur noch Ihre Kontoauszüge kontrollieren.